Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffendes Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.

4. Überlassung und Gefahrübergang

Verpackung, Versicherung, Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Im Falle der Annahmeverweigerung geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen unseren Vorgaben und den geltenden Fachnormen entsprechen. Der Kunde wird rechtzeitig für ausgebildetes Bedienungspersonal sorgen. Wir sind regelmäßig nicht dafür verantwortlich, unsere Anlagen und Lieferungen mit Geräten oder Programmen des Kunden zu verbinden. Von uns gelieferte Programme werden am Installationsort auf der vom Kunden bereitgestellten Anlage, wenn diese nicht von uns mitgeliefert, installiert. Für die Durchführung der Installationsarbeiten sind nicht in den Lizenzpreisen enthalten und werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt für programmspezifische Einweisungen. Auf Wunsch hat der Kunde die Betriebsbereitschaft unserer Lieferung und Leistung schriftlich zu bestätigen.

5. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Nach Maßgabe des vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Gefahrübergang. Wir sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind und die Brauchbarkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen. Wir haften daher nicht dafür, dass Hardware und Software unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme liegt. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nachbessern. Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt oder wenn unsere Installationsbedingungen, Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht eingehalten worden sind. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, z.B. durch Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei die entstehenden Mehrkosten (z.B. Arbeitszeit und Reisekosten) vom Kunden zu tragen sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Das Nutzungsrecht der Software ist an die Zahlungsvereinbarung gekoppelt.Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Liefergegenstandes durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Kunden unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird unser Liefergegenstand verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache anteilig zu. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluß die für ihn aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.

7. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise sind Nettofestpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise ohne Währungsbezeichnung gelten immer in EURO, ansonsten in der angegebenen Währung. Sämtliche Zahlungen haben innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden bzw. auf Kosten und Zinsen anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, können wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem banküblichen Zinssatz eines Dispositionskredites unserer Hausbank verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

8. Software

Sofern der Kunde nicht mit uns einen gesonderten Lizenzvertrag über die von uns überlassenen Softwareprodukte abgeschlossen hat, gewähren wir dem Kunden gegen Zahlung der entsprechenden Vergütung die nicht ausschließliche Lizenz, die ihm überlassenen Softwareprodukte einschließlich der Dokumentation zu benutzen. Dabei gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen des Herstellers. Im Zweifel darf der Kunde die Software nur auf denjenigen Computersystemen und Programmträgern betreiben, die er entweder von uns direkt erworben hat, oder/und die in unserer Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag im einzelnen aufgeführt sind. Der Kunde ist nur berechtigt, zu Sicherheitszwecken und unter Beibehaltung des Schutzrechtsvermerks die Originalkopie zu kopieren. Ist für die Nutzung der Software ein Kopierschutzstecker Voraussetzung, so stellen Software und Kopierschutzstecker eine Einheit dar und werden nur zusammen geliefert. Die gesonderte Nachlieferung eines Kopierschutzsteckers erfolgt nur gegen Rücksendung des defekten Steckers. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenz entweder insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder die Softwareprodukte und/oder -Dokumentationen an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Kunde wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, über die von ihm in dieser Klausel übernommen Verpflichtungen entsprechend unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet – beispielsweise durch Anfertigung einer Sicherheitskopie – seine Daten zu sichern. Die Lizenz endet automatisch mit der Einstellung der Benutzung des Computersystems, für das diese Lizenz erteilt wurde oder aufgrund fristloser Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Nutzungsrechte der Software sind an die Zahlungsbedingungen gekoppelt. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend für die Benutzung unseres Know-hows. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen durch den Kunden behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,– EURO zu verlangen.

9. Allgemeines

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Sennwald – Schweiz. Wir sind jedoch befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.

10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Key & Card wird den Auftraggeber auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bestimmungen hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als anerkannt, wenn nicht binnen eines Monats vom Auftraggeber widersprochen wird.